Datenschutz

Anlage 1 Datenschutzerklärung
§ 1 Präambel
Der Mandant wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder
Kapitalanlagegesellschaften sowie Bausparkassen aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit dem/
den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung/–Verwaltung, soll der Vermittler alle in
Betracht kommenden Daten des Mandanten erhalten, speichern, bei Notwendigkeit ändern/aktualisieren und weitergeben
dürfen, sowie Lastschriftaufträgen zu Lasten des Kontos des Mandanten gegenüber Gesellschaften zur Abbuchung der
Versicherungsprämien, Sparbeiträge bzw. sonstiger Entgelte erteilen dürfen.
§ 2 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen und sonstige relevanten Daten, wie auch insbesondere die
Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen sowie die Konto- und Bonitätsdaten des Mandanten, des
Versicherungsnehmers und der zu versichernden Person, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) und Produktgebern eingeholt, gespeichert und zum Zwecke
der Prüfung, Vermittlung und Verwaltung an die dem Mandanten bekannten, kooperierenden Unternehmungen (vgl. § 8) und
Produktgeber weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist.
Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages, mithin auch für die entsprechende
Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Verträgen oder bei künftigen Antragstellungen/Angeboten des Mandanten. Die
Mandanten-/Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
gelöscht. Der/die Vermittler dürfen die Personendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten und der zu
versichernden Personen, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an
von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z. B. Anwälte, Steuerberater, Notare, Maklerpools, dritte
Makler, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsstellen, Fondsplattformen etc.) weitergeben.
Der/die Vermittler und Produktgeber dürfen die Personendaten des Mandanten, des Versicherungsnehmers und der
versicherten Person zum Zwecke der Einholung von Bonitätsdaten an entsprechende Auskunfteien (z. B. Creditreform, Bürgel,
Schufa etc.) weitergeben.
§ 3 Befugnis der Produktgeber (der Vertragspartner) und bevollmächtigten Dritten (z. B. Maklerpools)
Dem Mandanten ist bewusst, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Vertrag von
Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner/befugten Dritten weitergegeben werden müssen. Diese
potenziellen Vertragspartner/bevollmächtigten Dritten sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren
Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des
Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden. Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist,
dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an die beteiligten Vertrags- und Vermittlungsparteien zur Beurteilung
des vertraglichen Risikos übermittelt werden.
§ 4 Anweisungsregelung
Der Mandant weist seine bestehenden Vertragspartner (z. B. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten an den/die
beauftragten Vermittler und bevollmächtigten Dritten (z. B. Maklerpools) unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere
auch zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen
kann.
§ 5 Widerrufsregelung
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der
Gesundheitsdaten – kann durch den Mandanten jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder –
Verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die
gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der
Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des
Vermittler(s) gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma.
§ 6 Rechtsnachfolger
Der Mandant willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen,
verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen
etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen
Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.
§ 7 Serviceklausel
Der Mandant willigt ein, dass alle über seine Risikosituationen erfassten und gespeicherten Daten verwendet werden dürfen,
damit er von dem /den Vermittler(-n) mittels sämtlicher Medien (z. B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) weiterführend auch in
anderen oder neuen Produktsparten angesprochen, informiert und über die weiteren Produktvorschläge beraten wird .
§ 8 Vermittler/Bearbeiter
Vermittler (im Sinne dieser Datenschutzerklärung) ist die im Versicherungsmaklervertrag genannte Firma.
Welcher hiermit die Zustimmung/ Einwilligung zur Datenspeicherung und Verwendung nach Maßgabe dieser
Datenschutzerklärung erteilt wird. Der Zweck dieser Kooperationen besteht darin, dem Mandanten eine umfassendere
Angebotsauswahl zu ermöglichen sowie die Vertragsverwaltung und Abrechnung besser zu gewährleisten.
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Erstinformation, Versicherungsmaklervertrag, AGB & Datenschutzerklärung (Stand 11-2013) — © Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
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